14.3 Doping-Statut 2021 einhergeht. Diesbezüglich gilt ausserdem Art. 34 Abs. 3 IBSG6 zu beachten, wonach die nationale Agentur zur Bekämpfung von Doping "im Internet die Personalien von Sportlerinnen und Sportlern [veröffentlicht], die gestützt auf einen Sanktionsentscheid von der Teilnahme an Sportwettkämpfen ausgeschlossen sind, während 6 Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport vom 19. Juni 2015, SR 415.1 (IBSG).