282. Das Doping-Statut 2009 wie auch das Doping-Statut 2015 und 2021 enthalten Bestimmungen zur Veröffentlichung von Entscheidungen. Diese regeln u.a. die Bedingungen in Bezug auf eine Publikation sowie deren Handhabung. Eine Kompetenz des Schweizer Sportgerichts, einen Entscheid darüber zu treffen, ob und wie SSI den Entscheid veröffentlichen soll oder darf (bzw. SSI gegenüber ein bestimmtes Verhalten diesbezüglich anzuordnen) beinhalten sie jedoch nicht. Dies bedeutet nicht, dass die Feststellungen des Schweizer Sportgerichts in einem Entscheid keine Auswirkung auf die Publikation eines Entscheides haben: