Ausserdem beantragte SSI, dass SSI anzuweisen sei, "in Übereinstimmung mit Artikel 14.2 Doping-Statut 2009, respektive Artikel 14.3 Doping-Statut 2015, öffentlich Bericht über die Angelegenheit zu erstatten." Demgegenüber beantragte die angeschuldigte Person, dass "[v]on einer Publikation des Ausgangs des Verfahrens mit Namen der beschuldigten Person […] abzusehen [sei]." Im Zusammenhang mit diesen von den Parteien gestellten Anträgen betreffend eine Publikation des vorliegenden Entscheids bzw. des Ausgangs des Verfahrens ist Folgendes zu beachten: