277. Als Sanktion sieht sowohl das Doping-Statut 2009 in Art. 10.12 wie auch das Doping-Statut 2015 in Art. 10.10 im Sinne einer Kann-Vorschrift zusätzlich zu einer Sperre auch eine finanzielle Sanktion vor, die allerdings nicht dazu genutzt werden darf, die Dauer einer Sperre herabzusetzen. 278. Das Doping-Statut 2021 sieht bezüglich finanzieller Sanktionen keine mildere Bestimmung als das Doping-Statut 2009 bzw. 2015 vor, womit das Doping-Statut 2021 diesbezüglich nicht weiter zu beachten ist.