275. Gemäss Art. 10.9.4 Doping-Statut 2009 bzw. Art. 10.11.3.1 Doping-Statut 2015 wird die Dauer einer vorläufigen Sperre auf eine gegebenenfalls später verhängte Sperre angerechnet. Die angeschuldigte Person wurde mit Verfügung vom 27. Dezember 2021 per sofort provisorisch gesperrt. Diese Sperre ist ihr anzurechnen. 3. Geldbusse 276. SSI beantragte zuletzt anlässlich der mündlichen Verhandlung die Verurteilung zur Bezahlung einer Busse in der Höhe von CHF 14'000.