Ein möglicher Grund wäre zumindest, dass sie eine Sanktionierung nach Art. 2.9 Doping-Statut 2015, bzw. die Erwähnung der Zusammenarbeit der angeschuldigten Person mit einer staatlichen russischen Sport Institution im Rahmen der Verstösse nach Art. 2.7 und 2.8 Doping-Statute 2009 und 2015 anlässlich des Schlussvortrags auch darum nicht mehr erwähnt hat, weil die Beweislage dafür für eine separate Sanktionierung als unzureichend erscheint.