243. Anlässlich der Hauptverhandlung führte die Antragstellerin aus, A.________ habe gegen Art. 2.8 Doping-Statut 2015, subsidiär gegen Art. 2.7 Doping-Statut 2015 verstossen, indem er im Jahr 2017 Testosteron an einen Spitzensportler, der ihn "explizit" in seiner Praxis aufgesucht habe, abgegeben habe. Zwar ist aus den Umständen und den vorliegenden Akten nicht erstellt, ob die angeschuldigte Person dem Spitzensportler, welcher die angeschuldigte Person unter falschem Namen in dessen Praxis aufsuchte, tatsächlich verbotene Substanzen abgab, zumal offenbar weitere Treffen geplant waren.