Dem Strafbefehl liegt folgender (teilweise geschwärzter) Sachverhalt zugrunde: A.________ habe in seiner Funktion als Arzt an mehrere Personen aus seinem erweiterten Freundes-, Kollegen- und Patientenkreis, die als Hobby- und Freizeitsportler ihre Fitness-, Muskel- und Gewichtswerte verbessern wollten, eine unbekannte Menge Medikamente wie Tamoxifen, Kryptocur, Testoviron und Wachstumshormone wie HGH für insgesamt ca. CHF 20'000 abgegeben, die auf der Dopingliste als für diesen Zweck verboten figurieren würden;