222. Anlässlich der Verhandlung vom 10. Dezember 2024 antwortete die angeschuldigte Person auf die Frage hin, ob der Strafbefehl vom 5. Juli 2022 angefochten wurde, sodann u.a. Folgendes: "Nein, weshalb auch. Stimmt ja. Man hat mir das alles vorgeworfen, aber mir das vorgelegt, ich habe da auch vom ersten Tag an etwas erzählt, wie ich handle, wie ich war, was ich mache. Wüsste nicht wie soll ich das anfechten soll." Ausserdem führte er aus, dass er "Fehler gemacht", das "auch zugegeben" und er sich "selber bedient" habe. Weiter erklärte er Folgendes: "Ich habe selber gedopt. Ich denke nicht, dass ich was verschweigen sollte."