220. Die Antragstellerin beantragte anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2024, dass A.________ aufgrund wiederholter Anwendung von Testosteron mindestens 2017 und 2018 sowie Wachstumsfaktoren in der Form von TB 1'000 und Erythropoetin in der Form von Eprex zwischen 2014 und mindestens Ende 2020 wegen mehrfacher Verstösse gegen jeweils Art. 2.2 Doping-Statut 2009 und Doping-Statut 2015 schuldig zu sprechen sei.