D. Verstösse gegen die Anti-Doping-Bestimmungen 1. Zu beurteilende potenzielle Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen 209. Das Doping-Statut 2009 sowie das Doping-Statut 2015 überschreiben ihre Art. 2 mit "Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen", um sodann unter den Art. 2.1 ff. abschliessend verschiedene Tatbestände aufzulisten, die gemäss Art. 1 einen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstellen und damit als Doping gelten.