101 m.H. auf CAS 2013/A/3256 vom 11. April 2014, Ziff. 156). In casu ist jedoch keine Verurteilung eines anderen Organs innerhalb desselben Regelungsrahmens erfolgt, sondern eine strafrechtliche Verurteilung in einem staatlichen Verfahren basierend auf dem SpoFöG. 208. Basierend auf den obigen Ausführungen kommt das Schweizer Sportgericht daher zum Schluss, dass der Grundsatz des ne bis in idem in casu nicht ausschliesst, dass dasselbe Verhalten der angeschuldigten Person neben einer allfällig bereits mit Strafbefehl vom 5. Juli 2022 ausgesprochenen strafrechtlichen Strafe nicht auch eine verbandsrechtliche Sanktion nach sich ziehen kann.