207. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des CAS ist schliesslich auch das Schweizer Sportgericht der Ansicht, dass der Grundsatz des ne bis in idem im sportrechtlichen Kontext verhindern soll, dass Disziplinarorgane Personen wegen einer Tat verurteilen, für die bereits aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung eines anderen Organs innerhalb desselben Regelungsrahmens eine Verurteilung oder ein Freispruch erfolgt ist (vgl. dazu CAS 2015/A/4343 vom 27. März 2017, Ziff. 101 m.H. auf CAS 2013/A/3256 vom 11. April 2014, Ziff.