5 Siehe dazu u.a. der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 19.4366 Dobler vom 27. September 2019 zur "Strafbarkeit des Selbstdopings im Sport" vom 10. Dezember 2021, S. 21 (m.w.H.): "Das Verbot der Doppelbestrafung kommt im Verhältnis von Doping-Disziplinarrecht der Verbände und staatlichem Strafrecht nicht zur Anwendung. Den beiden Strafsystemen liegt eine unterschiedliche Zweckbestimmung zugrunde; insbesondere kann das Strafjustizmonopol des Staates durch die privatrechtliche Sanktionsordnung der Verbände nicht in Frage gestellt werden."