Zürich 2016, S. 337 m.w.H.). Das Schweizer Sportgericht teilt diese Ansicht – welche im Übrigen nicht nur in der Lehre vertreten wird.5 206. Ferner hat auch das Bundesgericht in einem Entscheid im Bereich der Sportschiedsgerichtsbarkeit festgehalten, dass die Anwendung des Doppelbestrafungsverbots u.a. eine Identität der geschützten Rechtsgüter voraussetze und darauf hingewiesen, dass das Verbot der Doppelbestrafung nicht ausschliesse, dass dasselbe