In ihrer schriftlichen Eingabe vom 12. September 2024 (datiert 12. September 2023) hat die angeschuldigte Person u.a. vorgebracht, dass der Untersuchungsbericht von SSI aus einer Zeit vor dem Abschluss des Strafverfahrens mittels Strafbefehl vom 5. Juli 2022 (Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BBB) datiere und Vorwürfe enthalte, welche bereits im Rahmen des Strafverfahrens abgeurteilt worden seien. Diesbezüglich beantragte die angeschuldigte Person in der Eingabe vom 12. September 2024, dass festzustellen sei, dass im Strafverfahren, durchgeführt durch den Kanton Bern, eine Verurteilung erfolgte, welche