2.8 Doping-Statut 2009 bzw. 2015 erfüllt. Verkauft beispielsweise ein:e Athlet:in an eine dritte Person eine verbotene Substanz, schafft jeder weitere Verkauf selbstständig einen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstossenden Zustand und hält einen solchen nicht nur aufrecht. 199. Unter Berücksichtigung aller relevanter Umstände des vorliegenden Falles sowie der obigen Ausführungen kann das Schweizer Sportgericht der Ansicht der Antragstellerin in Bezug auf die Verjährung und den vorgebrachten "Dauersachverhalt" nicht folgen. 3. Fazit zur Frage der Verjährung