34 dem 16. Juni 2009 vorgeworfen. Die damals geltende 8-Jahresfrist hätte daher am 16. Juni 2017 geendet. Bei Inkrafttreten des Doping-Statuts 2015 am 1. Januar 2015 waren die potenziellen Dopingverstösse daher noch nicht verjährt, weshalb die 10-jährige Frist in casu zur Anwendung gelangt.