187. Entscheidend ist, dass der Begriff "Teilnehmer" in Art. 5.2.1 Doping-Statut 2021 genannt wird – und nicht die Frage, ob der Begriff im Anhang immer noch separat definiert wird. Ausserdem wurde das Doping-Statut 2021 u.a. "in Umsetzung des Welt-Anti-Doping-Codes (Code) des Welt-Anti-Doping-Programms (WADP) der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)" erlassen (siehe dazu Präambel des Doping-Statuts 2021). Der WADA-Code 2021 enthält im Appendix 1 ("Definitions") eine entsprechende Definition von einer teilnehmenden Person ("Participant"), welche mit derjenigen des Doping-Statuts 2009 und 2015 übereinstimmt;