Anders als das Doping-Statut 2009 und dasjenige von 2015 enthält das Doping-Statut 2021 zwar soweit ersichtlich keine entsprechende Definition eines Teilnehmers bzw. einer teilnehmenden Person im Anhang. Jedoch führt die fehlende Definition in casu nicht zu einer Nicht-Unterstellung als Betreuungsperson bzw. als "Athletenbetreuer" unter das Doping-Statut 2021 (welche grundsätzlich basierend auf dem lex mitior Grundsatz zu berücksichtigen gewesen wäre):