5.2.1 Doping-Statut 2021 vor, dass der Kontrollpflicht "auch alle Teilnehmer an Wettkämpfen [unterstehen], die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der vorgenannten Verbände, Vereine oder Clubs durchgeführt oder organisiert werden." Anders als das Doping-Statut 2009 und dasjenige von 2015 enthält das Doping-Statut 2021 zwar soweit ersichtlich keine entsprechende Definition eines Teilnehmers bzw. einer teilnehmenden Person im Anhang.