betreffend die Teilnahme an Wettkämpfen). Zu beachten gilt in Bezug auf den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2020 ferner, dass nicht nur Swiss Boxing (siehe dazu oben unter Rz. 176), sondern seit dem 1. Januar 2018 auch der Schweizerische Kickboxverband WAKO Switzerland (vgl. Art. 5 Abs. 3 der Statuten vom 22. April 2024) Mitglied von Swiss Olympic ist. Letzteres ist in casu relevant, da basierend auf den Ausführungen der angeschuldigten Person davon auszugehen ist, dass sie auch nach dem 1. Januar 2018 bei entsprechenden Wettkampfveranstaltungen teilgenommen hat. 184. Zwischenfazit