Anders als bei der Definition gemäss Doping-Statut 2009 bezieht sich die Definition im Doping-Statut 2015 nicht auf Athleten, "die an Sportwettkämpfen teilnehmen oder sich auf diese vorbereiten". Weiterhin verlangt wird jedoch eine Zusammenarbeit mit Athleten bzw. eine Unterstützung oder Behandlung von Athleten. 182. Auch für den Zeitraum während der Geltung des Doping-Statuts 2015 ist A.________ basierend auf den dem Schweizer Sportgericht vorliegenden Unterlagen und Ausführungen