Doping-Statut 2009 fallen unter die Kontrollpflicht von Art. 5.1 "auch alle Teilnehmer an einem Wettkampf oder einer Wettkampfveranstaltung, die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der vorgenannten Verbände oder Vereine beziehungsweise Clubs durchgeführt oder organisiert beziehungsweise mitorganisiert werden." Sodann gelten als "Teilnehmer" im Sinne des Doping-Statuts 2009 gemäss dessen Anhang 1 (Definitionen) nicht nur Athlet:innen, sondern auch "Athletenbetreuer". Die angeschuldigte Person hat anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2024 mehrmals ausgiebig von ihren Tätigkeiten bei Boxkämpfen erzählt.