Als "Athletenbetreuer" gelten gemäss Anhang 1 (Definitionen) des Doping-Statuts 2009 folgende Personen: "Trainer, sportliche Betreuer, Manager, Vertreter, Teammitglieder, Funktionäre, medizinisches Personal, medizinisches Hilfspersonal, Eltern oder andere Personen, die mit Athleten, die an Sportwettkämpfen teilnehmen oder sich auf diese vorbereiten, zusammenarbeiten, sie unterstützen oder behandeln." Ausgehend vom Wortlaut dieser Definition bedingt eine Qualifizierung als "Athletenbetreuer" daher eine Zusammenarbeit mit Athleten, die an Sportwettkämpfen teilnehmen oder sich auf diese