5.1 Doping-Statut 2009 nach Art. 5.1.1 neben von einem Swiss Olympic angeschlossenen Verband lizenzierte Athlet:innen u.a. "auch alle Teilnehmer an einem Wettkampf oder einer Wettkampfveranstaltung, die unter dem Patronat von Swiss Olympic oder eines der vorgenannten Verbände oder Vereine beziehungsweise Clubs durchgeführt oder organisiert beziehungsweise mitorganisiert werden." Als "Teilnehmer" im Sinne des Doping-Statuts 2009 gilt gemäss Anhang 1 (Definitionen) des Doping-Statuts 2009 "[e]in Athlet oder Athletenbetreuer."