166. Gemäss Anhang 1 (Definitionen) des Doping-Statuts 2015 wird ein "Athlet" wie folgt definiert: "Eine Person, die im Hinblick auf Wettkämpfe Sport betreibt und/oder an Wettkämpfen teilnimmt." Dabei wird u.a. darauf hingewiesen, dass "Verletzungs- oder planungsbedingte Unterbrüche der Wettkampftätigkeit […] der Qualifizierung als Athlet keinen Abbruch" tun.