161. Gemäss Anhang 1 (Definitionen) des Doping-Statuts 2009 gilt als Athlet "[e]ine Person, die auf internationaler Ebene (von den Internationalen Sportverbänden festgelegt) und nationaler Ebene (von den Nationalen Anti-Doping-Organisationen festgelegt, darunter auch Personen in ihrem Registered Testing Pool) an Sportveranstaltungen teilnimmt sowie jeder andere Sportwettkämpfer, welcher der Zuständigkeit eines Unterzeichners oder einer anderen Sportorganisation, die den Code angenommen hat, unterliegt. […]