Wie im Beschlussprotokoll zur 27. ordentlichen Versammlung des Sportparlaments vom 24. November 2023 unter Traktandum 9 festgehalten, sind die Änderungen der Statuten gutgeheissen worden und damit sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen. Entsprechend ist seit dem 1. Juli 2024 das Schweizer Sportgericht für Verfahren zuständig, für welche bis zum 30. Juni 2024 die DK zuständig gewesen ist (vgl. dazu bereits oben unter Rz. 141).