26 auch Doping-Statut 2021 beurteilt die DK die Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen derjenigen Personen, für die das jeweilige Doping-Statut gilt (vgl. zur Unterstellung von A.________ unter die jeweiligen Doping-Statute unten, Rz. 156 ff.). Wie im Beschlussprotokoll zur 27. ordentlichen Versammlung des Sportparlaments vom 24. November 2023 unter Traktandum 9 festgehalten, sind die Änderungen der Statuten gutgeheissen worden und damit sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Schweizer Sportgericht übergegangen.