145. Mit Verfügung vom 7. November 2024 teilte das Gericht den Parteien diesbezüglich u.a. mit, dass diese Dokumente (frei) ins Deutsche übersetzt worden seien. Die Übersetzungen lagen der Verfügung bei. Das Gericht gab den Parteien unter Fristansetzung Gelegenheit, eine amtliche Übersetzung der Dokumente zu verlangen. Die Parteien äusserten sich dazu innert Frist nicht, womit sie auf die amtliche Übersetzung verzichtet haben. Soweit relevant, werden im vorliegenden Entscheid somit die freien deutschen Übersetzungen dieser Dokumente berücksichtigt.