140. Schliesslich beantragte die angeschuldigte Person die "Sperre und das Aberkennen der Resultate und Titel" sowie dass "eine angemessene Sanktionierung für einen ambitionierten Breitensportler zu fällen" sei. Dabei wies sie darauf hin, dass bei "Athleten, welche nicht dem Spitzensport angehörten, […] stets Sperren im Umfang von zwei bis vier Jahre ausgesprochen worden [seien], auch im internationalen Vergleich." V. Prozessuales A. Grundsätzliches