Person unterdessen 59-jährig sei und "sich nichts mehr zuschulden kommen lassen" habe. Entsprechend gelte es zu beachten, dass seit Januar 2018 keine Regelwidrigkeiten mehr geschehen seien und die angeschuldigte Person auch für die Kronzeugenregelung Rede und Antwort gestanden sei. 139. Die angeschuldigte Person führte anlässlich der Verhandlung vom 10. Dezember 2024 im Zusammenhang mit den Sanktionen und Massnahmen u.a. Folgendes aus: • In Bezug auf die angeschuldigte Person als Arzt werde beantragt, dass "von einer Sanktion heute im Dezember 2024 Umgang zu nehmen" sei (siehe dazu oben unter Rz. 137).