23 auch sämtliche Handlungen, die in Verbindung mit Doping begangen werden könnten. Es gehe um Erwerb, Besitz, Verabreichung, Verschreibung, Vermittlung. All dies habe der Staatsanwalt bereits umfassend geprüft. […] Herausgekommen sei letztlich nichts als ein Verstoss von vier Verfehlungen. Ausgesagt habe damals ein arbeitslos gewordener, nach Burnout und Depressionen leidenden Ex-Bodybuilder.