___ sei als beschuldigte Person wegen Wiederhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz in seiner Funktion als Arzt verurteilt worden. Der Wortlaut habe wie folgt gelautet: Indem er an mehrere Personen aus seinem Freundes- und Patientenkreis, die als Hobby- und Freizeitsportler ihre Fitness, Muskel und Gewichtswerte verbessern wollten, eine unbekannte Menge Medikamente von Tamoxifen, Kryptocur, Testoviron und Wachstumshormone wie HGH für insgesamt ca. CHF 20'000 abgegeben habe, welche auf der Dopingliste als für diesen Zweck verboten figurieren würden. Dies habe für A.________ eine bedingte Geldstrafe bedeutet.