137. In Bezug auf die angeschuldigte Person als Arzt beantragte deren Rechtsvertretung anlässlich der Verhandlung vom 10. Dezember 2024, dass "von einer Sanktion heute im Dezember 2024 Umgang zu nehmen" sei und erklärte, dass dies "mit der Prozessgeschichte sowie der durch die Medien basierten Vorverurteilung im Jahre 2018 zu tun" habe. Es gehe darum, dass "die Disziplinarbehörde, die Sportverbände genauso wie die Strafverfolgungsbehörde des Staates auch Generalprävention und Spezialprävention als auch Resozialisation zum Ziel hätten, was auch im vorliegenden Verfahren geprüft werden müsse."