"[…] 2. Es sei festzustellen, dass im Strafverfahren, durch geführt durch den Kanton Bern, eine Verurteilung erfolgte, welche unter dem Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots, im vorliegenden Verfahren zu beachten ist. […]." 4. Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen