22 Jugendalter begangene Wettkämpfe geahndet werden könnte, was nicht mit [der] Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu vereinbaren sei. Es sei tatsächlich nichts dazu geschrieben. Dabei handle es sich um eine qualifizierte Lücke, da nicht davon ausgegangen werde, dass es mehr als 10 Jahre geht, bis etwas dann tatsächlich bekannt werde vor dem Sportgericht. Es bestehe kein Interesse, irgendein Resultat von irgendeinem Triathlon aus dem Jahre 2009 zu beurteilen." 3. Doppelbestrafungsverbot