134. In der Eingabe vom 14. September 2023 an die DK machte die angeschuldigte Person u.a. geltend, dass entgegen den Ausführungen von SSI im Antrag auf Eröffnung des Verfahrens vom 7. Dezember 2021 zur Beurteilung der Verjährung vom "gültigen Dopingstatut 2021" auszugehen sei. Die einschlägigen Bestimmungen seien Art. 17 und Art. 25.2 Doping-Statut. A.________ sei mit Schreiben vom 13. Oktober 2021 in Kenntnis gesetzt worden, dass ihm Verstösse gegen das Doping-Statut vorgeworfen werden würden. Die zu beachtende 10- Jahresfrist rechne sich somit ab diesem Zeitpunkt "zurück" auf den 13. Oktober 2011.