133. Im Verfahren vor dem Schweizer Sportgericht stellte A.________ dazu folgenden Antrag: "1. Es sei vorfrageweise festzustellen, dass Vorfälle, welche auf den 13. Oktober 2013 und früher zurückgehen, verjährt sind. Es ist deshalb nicht mehr darauf einzutreten ist [sic]. […]."