Er sei ein Hausarzt, welcher Triathlon betrieben habe. Die Sperre und das Aberkennen der Resultate und Titel werde beantragt. Es sei eine angemessene Sanktionierung für einen ambitionierten Breitensportler zu fällen. Bei Athleten, welche nicht dem Spitzensport angehörten, seien stets Sperren im Umfang von zwei bis vier Jahre ausgesprochen worden, auch im internationalen Vergleich. 2. Verjährung 132. Nach Ansicht von A.________ enthalte der Untersuchungsbericht von SSI Vorwürfe, welche verjährt seien. Diesbezüglich sei auf die Eingabe an die DK vom 14. September 2023 zu verweisen.