127. Der Staatsanwalt habe Art. 22 Sportfördergesetz geprüft und die ganzen Ermittlungen seien auf dessen Tatbestandsmässigkeit ausgerichtet gewesen. Ausgesagt hätten damals ein arbeitslos gewordener, nach Burnout und Depressionen leidender Ex-Bodybuilder. Es habe einen Patienten mit Kinderwunsch gegeben, es habe etliche junge Bodybuilder gegeben, welche auf Empfehlung der angeschuldigten Person, sie sollen keine Anabolika auf eigene Faust einkaufen und einnehmen, sich darüber hinweggesetzt hätten und dann wegen den Nebenwirkungen wieder bei der angeschuldigten Person gelandet seien.