126. Die Staatsanwaltschaft habe ein Verfahren eröffnet und umfassend untersucht. Zwölf Auskunftspersonen, Personen aus dem Radrennsport, Leichtathletik und Curling seien interviewt worden. Das Verfahren sei nach der Schlusseinvernahme der angeschuldigten Person mit einem Strafbefehl vom 5 Juli 2022 abgeschlossen worden. Die angeschuldigte Person sei in jenem Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz in seiner Funktion als Arzt verurteilt worden. Wegen den Dopingverstössen sei er zu weniger als 60 Tagessätzen bedingt verurteilt worden. Der Strafbefehl sei in Rechtskraft erwachsen.