124. Anlässlich der Hauptverhandlung führte der Rechtsvertreter dazu zusammengefasst Folgendes aus: Die Besonderheit im vorliegenden Verfahren sei es, dass die angeschuldigte Person sich einerseits als Arzt zu verantworten habe, andererseits als Athlet. Diese Funktionen seien zu unterscheiden. 125. Was ihn als Arzt betreffe, stellt die angeschuldigte Person den Antrag, es sei von einer Sanktion heute abzusehen. Dies habe mit der Prozessgeschichte zu tun, aber auch mit der durch die Medien basierten Vorverurteilung im Jahre 2018.