8. Von einer Publikation des Ausgangs des Verfahrens mit Namen der beschuldigten Person sei abzusehen." 123. Die Vorbringen der angeschuldigten Person gemäss ihren schriftlichen Eingaben sowie anlässlich der Hauptverhandlung (teilweise auf Nachfrage hin) lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: 1. Unterstellung unter die Doping-Statute als Athlet und Athletenbetreuer