5. Der beschuldigten Person sei in ihrer Eigenschaft als Athlet sämtliche Titel und Resultate der im Antrag auf Eröffnung des Verfahrens von der SSI vom 7. Dezember 2021 aufgeführten Wettkämpfe abzuerkennen. 6. Soweit weitergehend seien die Anträge der SSI abzuweisen. 20 7. Die beschuldigte Person sei zu verpflichten sich in analoger Anwendung von Art. 107 und Art. 108 ZPO anteilsmässig an den Verfahrenskosten (Gericht- und Parteikosten der SSI) zu beteiligen.