"1. Das Verfahren sei bezüglich Verstösse gegen das Dopingstatut 2009, angeblich begangen vor dem 13. Oktober 2011, infolge Verjährung einzustellen. 2. Die beschuldigte Person sei wegen Verstössen gegen das Dopingstatut 2015 Art. 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 als Arzt zu verurteilen, wobei von einer Strafe Umgang zu nehmen sei. 3. Die vorsorglich ausgesprochene Sperre sei aufzuheben. 4. Die beschuldigte Person sei in ihrer Eigenschaft als Athlet für 3 Jahre zu sperren. Die Dauer der vorsorglich verhängten und absolvierten Sperre sei hierbei anzurechnen.