121. Die nachfolgenden Fragen seien zu beurteilen, wobei die Antragstellerin sie alle mit "ja" beantworte: • Ist die angeschuldigte Person ein dem System des WAD-Programm unterstellter Athlet? • Falls ja, hat er sich gedopt? • Ist die angeschuldigte Person ein dem System des WAD-Programm unterstellter Athletenbetreuer? • Falls ja, hat er andere Personen mit Doping versorgt? B. Die Position der angeschuldigten Person 122. Die angeschuldigte Person stellte anlässlich der Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2024 die folgenden Anträge: