– obwohl das im vorliegenden Disziplinarverfahren anders als im Strafrecht nicht von unmittelbarer Relevanz sei – immer mit dem zumindest unterschwellig vorhandenen Gedanken an eine Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit im Sport, in seinem eigenen Fall und demjenigen des Olympioniken sogar explizit im organisierten Wettkampfsport auf höchstem Niveau.