Mit der privilegierten Position des praktizierenden Arztes einher würden jedoch auch Pflichten gehen, die weitergehen würden als diejenigen, die einer sogenannten "null-acht-fünfzehn-Person" obliegen. Trotz dieser unzweideutigen Ausgangslage habe die angeschuldigte Person während des fraglichen Zeitraums in voller Kenntnis ihrer privilegierten Position, den damit einhergehenden Pflichten und der Rechtswidrigkeit seines Tuns zahlreiche Personen und sich selbst mit Wissen und Willen in grossem Umfang mit schwersten Dopingsubstanzen bedient respektive behandelt, und zwar